Ein angestellter Polizist im Wachschutz, der hoheitlich tätig ist, verletzt seine vertragliche (Neben-)pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 Abs. 2 BGB schwerwiegend, wenn er unerlaubt Partydrogen her ...
Zustimmungsersetzung, außerordentliche Kündigung, Betriebsratsmitglied. Ausschlussfrist
Anhörung, außerordentliche Kündigung, Betriebsrat, Beweismittel, Beweisverwertungsverbot, informationelle Selbstbestimmung, Nachschieben von Kündigungsgründen, Persönlichkeitsrecht, Telekommunikation, Vermögensdelikt