BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R
Fundstelle
openJur 2011, 96412
  • Rkr:

Sozialgerichtliches Verfahren - Mehrheit von Streitgegenständen - allgemeine Leistungsklage - Statthaftigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung der Miete an den Vermieter - kein Schuldbeitritt des Grundsicherungsträgers - kein Zahlungsanspruch des Vermieters


LSG der Länder Berlin und Brandenburg

Übernahme von Kosten der Unterkunft der Unterkunft und Heizung durch den Grundsicherungsträger nach erforderlichem Umzug


LSG der Länder Berlin und Brandenburg

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Änderung des Grundsicherungsbedarfs bei Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung; Angemessenheitsprüfung bei einer Heiz- und Betriebskostennachforderung


1. Der Salzlandkreis ist kein einheitlicher Vergleichsraum, da er wegen der strukturellen Unterschiede kein "homogener Lebensraum" iSd Rechtsprechung des BSG darstellt. Er ist in 13 Vergleichsräume z ...


Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Festlegung von Vergleichsräumen innerhalb des Landkreises Harz - Datenerhebung - Clusteranalyse - Fortschreibung des Konzepts - Ermittlung der angemessenen Heizkosten


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