Sozialgerichtliches Verfahren - Mehrheit von Streitgegenständen - allgemeine Leistungsklage - Statthaftigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung der Miete an den Vermieter - kein Schuldbeitritt des Grundsicherungsträgers - kein Zahlungsanspruch des Vermieters
Übernahme von Kosten der Unterkunft der Unterkunft und Heizung durch den Grundsicherungsträger nach erforderlichem Umzug
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Änderung des Grundsicherungsbedarfs bei Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung; Angemessenheitsprüfung bei einer Heiz- und Betriebskostennachforderung
1. Der Salzlandkreis ist kein einheitlicher Vergleichsraum, da er wegen der strukturellen Unterschiede kein "homogener Lebensraum" iSd Rechtsprechung des BSG darstellt. Er ist in 13 Vergleichsräume z ...
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Festlegung von Vergleichsräumen innerhalb des Landkreises Harz - Datenerhebung - Clusteranalyse - Fortschreibung des Konzepts - Ermittlung der angemessenen Heizkosten