BSG, Urteil vom 25.11.2010 - B 3 KR 6/10 R
Fundstelle
openJur 2011, 95828
  • Rkr:

Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtung von Entscheidungen einer gemeinsamen Prüfungsstelle oder eines gemeinsamen Beschwerdeausschusses - Streitigkeiten des Vertragsarztrechts - Grundvoraussetzung für einen Vertrag über integrierte Versorgung - sektorenübergreifende Versorgung


Krankenversicherung mit Ausnahme der Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV


Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Behandlungsleistungen müssen solche der Regelversorgung überwiegend ersetzen - Hinausreichen über Regelversorgung


Krankenversicherung - Vorliegen der Voraussetzungen eines Vertrags zur integrierten Versorgung - Beurteilung aus Sicht des Versicherten


Kürzung der Vergütung des Krankenhausträgers für eine stationäre Behandlung zur Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung


Zulässigkeit der Kürzung der Vergütung eines Krankenhauses durch die Krankenkasse zur Anschubfinanzierung der sog. integrierten Versorgung


Kassenärztliche Vereinigung - Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung - Anspruch auf Rückzahlung nicht innerhalb von 3 Jahren zweckentsprechend verwendeter, von einer Krankenkasse von der Gesamtvergütung einbehaltener Mittel - Verjährungsfrist - Verzugszinsen


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