Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Kryokonservierungen befruchteter Eizellen, bei denen es sich um medizinisch notwendige Teilschritte einer ärztlichen Gesamtbehandlung zur künstlichen Befruch ...
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Anspruch auf Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft - Kryokonservierung und Lagerung vorsorglich gewonnener Eizellen gehören nicht zum Leistungskatalog
Krankenversicherung - Angaben - Werbebroschüre - keine Zusicherung iSd § 34 SGB 10 - künstliche Befruchtung - keine lebensbedrohliche oder wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung
Die Kosten für eine Kryokonservierung von Samenzellen sind im Oktober 2017 nicht vom Härtefallmehrbedarf umfasst.