BSG, Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R
Fundstelle
openJur 2011, 95526
  • Rkr:

Die Entscheidung der Schiedsperson nach § 132a SGB V ist kein Schiedsvertrag, sondern ein Schiedsgutachten. Eine Abweisung der Klage als (zur Zeit oder endgültig) unbegründet wegen fehlender Entsche ...


Krankenversicherung - Vergütung einer Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit bei Trichterbrust


Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses - Zahlung von Verzugszinsen durch die Krankenkasse auch bei Einwendungen wegen mangelnder Dokumentation des Krankenhauses


(Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge Anwendung des § 288 BGB - Nichtanwendbarkeit des § 61 S 2 SGB 10 - kein Zinsanspruch gem § 44 SGB 1 - Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Unfallversicherungsträger auf Verzugszinsen - Behandlungskosten)


Vertragsarztrecht