BSG, Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R
Fundstelle
openJur 2011, 95505
  • Rkr:
LSG der Länder Berlin und Brandenburg

(Rentenversicherung - Krankenversicherung - Erstattungsstreit wegen medizinischer Rehabilitationsmaßnahme - Vorschrift des § 12 Abs 1 SGB 6 stellt eine Wegfallregelung dar - Vorschrift des § 14 SGB 9 begründet eine nachrangige Zuständigkeit mit Erstattungsanspruch - Anwendung der §§ 103, 104 SGB 10)


1. Die Vorschrift des § 14 SGB IX ist von Amts wegen bei allen Teilhabeleistungen zu beachten. 2. Durch die Antragsweiterleitung an den zweitangegangenen Rehabilitationsträger wird dieser gegenüber d ...


(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von Vorverfahrenskosten gem § 63 SGB 10 gegenüber dem Grundsicherungsträger - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - Befreiungsanspruch - fehlende Gleichartigkeit - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB)


1. Der zweitangegangene Rehabilitationsträger erhält nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX einen vollständigen Ersatz aller Aufwendungen nach Maßgabe der für ihn geltenden Leistungsvorschriften, die er recht ...


LSG der Länder Berlin und Brandenburg
Zitate11
Referenzen0
Schlagworte