1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht. 2. Die Kunstfreihei ...
Künstlersozialversicherung; keine Versicherungspflicht eines mit der Planung und Konzeption von Naturausstellungen befassten Ausstellungsmachers; Schriftformerfordernis bei der Zustimmung zur Sprungrevision; künstlerische Tätigkeit in einer GbR; Nichtverzeichnung im Künstlerbericht 1975
Künstlersozialversicherung; Versicherungspflicht von Trauerrednern; Öffentlichkeitsbezug für Publizisteneigenschaft auch bei individualisierbarer Personengruppe gegeben; Kunstbegriff im Künstlersozialbericht 1975; künstlerische Tätigkeit bei gemischten Berufsbildern