BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R
Fundstelle
openJur 2011, 95143
  • Rkr:
LSG der Länder Berlin und Brandenburg

Ermittlung des Bedarfs eines einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft


Schleswig-Holsteinisches LSG

Arbeitslosengeld II - kein Regelbedarf für Alleinstehende bei Zusammenleben mit der mittellosen keine Leistungen beziehenden Ehefrau - Unterkunft und Heizung - bei grundsätzlicher Leistungsberechtigung der Ehefrau keine Abweichung vom Kopfteilprinzip


Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei einem Drei-Generationen-Haushalt; Höhe der Regelleistung; Einkommensberücksichtigung; Weiterleitung des Kindergeldes durch den Großelternteil an den Elternteil; keine Berücksichtigung als Einkommen des Elternteils


Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte, die mit anderen Erwachsenen in einem Haushalt leben, ohne Partner zu sein; verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung; Vererblichkeit von So


Abgesehen von der Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 SGB II ist eine Personenmehrheit nach dem SGB II nur dann von rechtlicher Bedeutung, wenn die Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen. Dies gilt auch bei der Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten.


Öffentliches Recht Sozialrecht
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