BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R
Fundstelle
openJur 2011, 95134
  • Rkr:
LSG Niedersachsen-Bremen

Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - keine gleichzeitige Teilnahme an hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung - Verfassungsmäßigkeit


Vertragsärztliche Versorgung - Bereinigung des Regelleistungsvolumens (RLV) in den Quartalen 1/2009 und 2/2009 - Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung - Verfassungsmäßigkeit


Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Geltung einer begrenzten Gesamtvergütung - Gewährleistung einer Kalkulationssicherheit - strikte Trennung der Honorarkontingente für die haus- und fachärztliche Versorgung - Reaktionspflicht des Normgebers


Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vergütung von Laborleistungen - KBV-Vorgaben zur Bildung des Grundbetrages "Labor" und zur Nachfinanzierung von Unterschüssen im Quartal III/2015 - kein Verstoß gegen Trennungsgebot


Verfassungsmäßigkeit der getrennten Vergütung haus- und fachärztlicher Leistungen


Die Bestimmungen des Bewertungsausschusses über die Ermittlung des Trennungsfaktors betreffend die Quartal I/2010 und II/2010 sind rechtlich nicht zu beanstanden (betrifft vornehmlich Beschluss des EB ...


Die Bestimmungen des Bewertungsausschusses über die Ermittlung des Trennungsfaktors betreffend die Quartal I/2011 und II/2011 sind rechtlich nicht zu beanstanden (betrifft insb. Beschluss des BA aus s ...


Die Frage der zutreffenden Ermittlung des Trennungsfaktors hinsichtlich der Vergütungsanteile für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung ist vom gerichtlichen Prüfungsumfang nicht erfasst, ...


Kassenärztliche Vereinigung; Bemessung des Regelleistungsvolumens; Vergütung der wesentlichen Leistungen des Fachgebiets eines Vertragsarztes


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