Die für das Dienstleistungsangebot der Kreditvermittlung genutzten Zeichen „creditolo“ und „kredito“ sind verwechslungsfähig im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Hierbei handelt es sich um Zeichen, ...
Die für medizinische Leistungen eingetragene Wortmarke "Zahnwelt" verfügt von Haus aus über nur geringe Kennzeichnungskraft. Wird die Marke durch einen anderen für die Erbringung von zahnärztlichen Le ...
Markenschutz: Verwechslungsgefahr zusammengesetzter Zeichen mit dem Bestandteil "Volks"