Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen Glaubens wegen Religionszugehörigkeit durch nichtstaatliche Akteure im Zentralirak
1. Politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist grundsätzlich staatliche Verfolgung. 2. Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine po ...