BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 102/09
Fundstelle
openJur 2011, 94368
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§ 155 Abs. 2 SGB V, §§ 133, 143 InsO Macht eine Betriebskrankenkasse ihre Schließung oder Auflösung öffentlich bekannt und weist sie dabei zugleich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht hin, das entste ...


Zur Feststellung der Zahlungseinstellung auf der Grundlage von Indizien


Insolvenzrecht
§ 130 Abs. 1 InsO