Widerruf eines Darlehensvertrages
Die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. muss einen Hinweis auf die einzuhaltende Form (hier: Schriftlichkeit) enthalten. Ein bloßer Hinweis darauf, dass der Widerspruch abzusenden ist, genügt nic ...
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell I