BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - 3 StR 277/10
Fundstelle
openJur 2011, 94271
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Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt der Lauf der Verjährungsfrist (Aufgabe der bisherige ...


Zur Festsetzung von Pauschgebühren, hier speziell in einem Staatsschutzverfahren.


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