OLG Schleswig, Urteil vom 18.08.2006 - 14 U 231/05
Fundstelle
openJur 2011, 93913
  • Rkr:

1. Sofern das Gesetz eine Frist als Ausschlussfrist kennzeichnet, ist eine wirksame Verfahrenshandlung nach deren Ablauf ausgeschlossen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht gewährt. Nachs ...


Referenzen0
Schlagworte