§ 84 Abs. 2 SGB IX ist auch bei nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu beachten und konkretisiert im Fall der krankheitsbedingten Kündigung das Ultima- Ratio-Prinzip, insbesondere erhöht sich die Da ...
krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz, Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Anhörung des Betriebsrates
Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung bei betriebsbedingter Kündigung; keine Umgehung durch Darlehen; Verschattungsdarlehen