BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
Fundstelle
openJur 2011, 91969
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Wohnraummiete im sozialen Wohnungsbau: Mieterhöhung nach Widerruf eines Mietverzichts


Gewerberaummiete: Kündigung durch den Mieter wegen Nichteinhaltung der Schriftform bei einer ihn begünstigenden Klausel; Vertragsstrafenvereinbarung für Verstoß gegen die Betriebspflicht


Nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf nicht geleistete Vorauszahlungen, wenn er in die Betriebskostenabrechnung statt der tatsächlich geleisteten Vorschüsse die S ...


Übertragen die miteinander verheirateten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseige ...