BGH, Urteil vom 16.03.2011 - VIII ZR 48/10
Fundstelle
openJur 2011, 91686
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Erneuerbare Energien: Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers wegen der durch Abschaltung seiner Windenergieanlagen durch den Netzbetreiber entgangenen Einspeisevergütung


Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer Fotovoltaikanlage; Inbetriebsetzen der Anlage bei Durchführung eines sog. Glühlampentests; Erfordernis der zeitlich vorangehenden technischen Betriebsbereitschaft


1. Die technische Betriebsbereitschaft einer Anlage im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2009 liegt erst vor, wenn die Anlage an ihrem geplanten Aufstellungs- und Netzanschlussort so installiert ist, dass sie d ...