Haftung des Kfz-Herstellers: Einbau einer abgasbeeinflussenden Software in ein Kraftfahrzeug im sog. Abgasskandal
Kurze Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche
Kein Leitsatz
Nichtannahmebeschluss: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Beteiligung des betroffenen Unternehmens in einem unionsrechtlichen vorläufigen Beihilfeprüfverfahren nicht hinreichend substantiiert dargelegt