BGH, Urteil vom 01.02.2011 - VI ZR 345/09
Fundstelle
openJur 2011, 91366
  • Rkr:
Zivilrecht Öffentliches Recht IT- und Medienrecht Verfassungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

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Öffentliches Recht Verfassungsrecht

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