BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10
Fundstelle
openJur 2011, 91160
  • Rkr:

a) Die Bemessung der Gebühr für ihre Amtshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer. Auszugehen ist hierbei vom Wert des Verfahrensgegenstands, unter dem Gesichtspunkt verminderten ...


Vergaberecht
§§ 116, 128 GWB; §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG
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