Strafverfahren wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung: Unzureichende Darstellung der Aussagen der Geschädigten im Berufungsurteil; fehlerhafte Protokollierung des Selbstleseverfahrens
Die Urteilsformel ist als wesentliche Förmlichkeit nach § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen; fehlt eine Verkündung, liegt für das weitere Verfahren ein bloßes Scheinurteil vor. ...
Zu den Anforderungen an die wirksame Berichtigung eines Verkündungsprotokolls für ein Urteil