BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 StR 386/10
Fundstelle
openJur 2011, 91053
  • Rkr:

Strafverfahren wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung: Unzureichende Darstellung der Aussagen der Geschädigten im Berufungsurteil; fehlerhafte Protokollierung des Selbstleseverfahrens


Die Urteilsformel ist als wesentliche Förmlichkeit nach § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen; fehlt eine Verkündung, liegt für das weitere Verfahren ein bloßes Scheinurteil vor. ...


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§ 273 Abs. 1 StPO
OLG Frankfurt am Main

Zu den Anforderungen an die wirksame Berichtigung eines Verkündungsprotokolls für ein Urteil