1. Das Gesetz zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag vom 20. August 1992 (BGBl. I Satz 1546) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Zur ...
1. Das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bietet keinen Schutz dagegen, dass sich der Staat und seine Organe mit den Trägern dieses Grundrechts sowie ihre ...
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterbliebener Ladung von Zeugen.