BFH, Urteil vom 21.10.2010 - IV R 23/08
Fundstelle
openJur 2011, 88907
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Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 (jetzt § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG); Anwendung des § 68 FGO n.F. auf Verpflichtungsklagen; Vorrangigkeit der Anfechtungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage; gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Ab


Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von Genussrechten des Umlaufvermögens bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages nach § 19 GewStDV


Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare Wirtschaftsgüter; Gesonderte Anfechtbarkeit jedes einzelnen Unterschiedsbetrags bei Feststellung von Unterschiedsbeträgen für mehrere Wirtschaftsgüter


Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung; Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen; Zurückverweisung wegen unterbliebener notwendiger Beiladung von Ko


Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt; Anfechtbarkeit von einzelnen Feststellungen; Wiederholende Verfügung; Ermessen des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Reichweite einer Steuerbegünstigung; Notwendigkeit einer Anfrage nac


Gewerbesteuergesetz: Einbeziehung des Unterschiedsbetrages bei der Tonnagebesteuerung in die Gewerbesteuer


Steuer- und Abgabenrecht Öffentliches Recht

Einkommensteuerrecht: Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht
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