BFH, Beschluss vom 21.04.2010 - IV B 32/09
Fundstelle
openJur 2011, 88150
  • Rkr:

Entscheidungserheblichkeit einer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage


Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung


Erbschaftsteuer des überlebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft


Änderung eines Grundlagenbescheids während des Klageverfahrens gegen den Folgebescheid


Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren


Vorliegen eines kindergeldunschädlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG


Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes


Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes; Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung


Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdegegner; Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH; Beachtung der Zweistufigkeit des gewerbesteuerlichen Verfahrens im Insolvenzfeststellungsverfahren; F


Kindergeld bei Auslandsstudium; Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht


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