Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG
1. Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungsverbot ...
Hat ein Deutscher einen erwachsenen Ausländer adoptiert, begründet der durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz der so entstandenen Familie regelmäßig kein Aufenthaltsrecht des Ausländers.
Erhebung von Zweitwohnungsteuer; Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG