BFH, Urteil vom 18.11.2009 - II R 11/08
Fundstelle
openJur 2011, 87583
  • Rkr:

Aufhebung der Grunderwerbsteuer - Anspruch auf Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerbaren Rechtsgeschäfts bei Wohnflächendifferenzen


Festsetzungsverjährung bei Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgangs


Niedersächsisches FG

Grunderwerbsteuerliche Verwirklichung des Erwerbsvorgangs im Flurbereinigungsverfahren.


Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund eines nach einer Vertragsänderung entstandenen gesetzlichen Rücktrittsrechts


Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines Gesamterbbaurechts; Anforderungen an die Erkennbarkeit des geänderten Steuerbescheids im Änderungsbescheid


Anforderungen an Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bzw. Rückerwerb


Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite; Keine Erlass mangels sachlicher Unbilligkeit; Auslegung eine Äußerung als Rechtsbehelf


(Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts des Veräußerers - Erlass der Grunderwerbsteuer wegen persönlicher Härten nur im Ausnahmefall)


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht

(Kein Rücktrittsrecht bei Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer - Wiedererlangung der Rechtsstellung des Grundstücksveräußerers im Sinne des § 16 GrEStG)


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht

Der stillschweigende Abschluss eines Maklervertrages erfordert auch dann ein ausdrückliches Provisionsverlangen, wenn dem Kunden das zwischenzeitlich hinsichtlich der Größe und der Eigentumsverhältnis ...


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