Vom Lage- bzw. Feststellungsfinanzamt getroffene Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG nicht bindend für die Festsetzung der Erbschaftsteuer - zur Nichtanwendung der Vorschriften des BewG a.F. für Bewertungsstichtage vor dem 31.12.2008