(Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern)
Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung i.S. des § 35a Abs. 2 EStG
(Kein Abzug von Aufwendungen für die ambulante Pflege von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in eigenem Haushalt lebenden Angehörigen nach § 35a EStG)
(Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG)