BFH, Beschluss vom 21.04.2008 - XI B 206/07, XI B 207/07
Fundstelle
openJur 2011, 84600
  • Rkr:

Aufhebung eines Verhandlungstermins wegen Erkrankung: keine Vertagung, wenn angefordertes amtsärztliches Attest nicht vorgelegt wird, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht


Anhörungsrüge gegen Beschluss des BFH: keine Überprüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch FG


Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen; Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen; Plötzliche Erkrankung


Nimmt ein Vertragszahnarzt an einer mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss zunächst teil, so ist hinreichend belegt, dass er reisefähig und verhandlungsfähig ist. Für einen erneut gestellt ...


Öffentliches Recht Sozialrecht

Nimmt ein Vertragszahnarzt an einer mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss zunächst teil, so ist hinreichend belegt, dass er reisefähig und verhandlungsfähig ist. Für einen erneut gestellt ...


Öffentliches Recht Sozialrecht

Antrag auf Terminsänderung/Protokoll über die mündliche Verhandlung


Krankheitsbedingte Terminsverlegung


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