Aufhebung eines Verhandlungstermins wegen Erkrankung: keine Vertagung, wenn angefordertes amtsärztliches Attest nicht vorgelegt wird, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht
Anhörungsrüge gegen Beschluss des BFH: keine Überprüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch FG
Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen; Glaubhaftmachung von die Verlegung der mündlichen Verhandlung rechtfertigenden Gründen; Plötzliche Erkrankung
Nimmt ein Vertragszahnarzt an einer mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss zunächst teil, so ist hinreichend belegt, dass er reisefähig und verhandlungsfähig ist. Für einen erneut gestellt ...
Nimmt ein Vertragszahnarzt an einer mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss zunächst teil, so ist hinreichend belegt, dass er reisefähig und verhandlungsfähig ist. Für einen erneut gestellt ...
Antrag auf Terminsänderung/Protokoll über die mündliche Verhandlung
Krankheitsbedingte Terminsverlegung