OLG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 7 U 5/99
Fundstelle
openJur 2011, 82962
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 4 O 213/98
OLG Frankfurt am Main

1. Zum Beweis des ersten Anscheins bei Schäden durch Steine werfende Kinder 2. Auch auf eine Aufsichtspflichtverletzung im Rahmen des § 839 BGB findet die Beweislastregel des § 832 BGB Anwendung (Ans ...


Beschädigen in einer Kindertagesstätte untergebrachte Kinder Eigentum Dritter, so kommt dem Geschädigten, der gegen eine Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte wegen Verletzung der den Erzieherin ...


Zivilrecht
§§ 823, 839 BGB; Art. 34 GG

Amtshaftung: Analoge Anwendung der deliktischen Haftung für Aufsichtspflichtverletzungen auf die Verletzung einer Amtspflicht zur Führung der Aufsicht über eine Person


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