OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.1999 - 15 W 309/99
Fundstelle
openJur 2011, 78983
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 9 T 883/99

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Notar den Widerruf einer Anweisung gemäß § 54 c Absatz 1 BeurkG zu beachten hat. Die Unbeachtlichkeit des Widerrufes einer Anweisung setzt das Bestehen einer A ...


Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Notar den Widerruf einer Anweisung gemäß § 54 c Absatz 1 BeurkG zu beachten hat. Die Unbeachtlichkeit des Widerrufes einer Anweisung setzt das Bestehen einer A ...


Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer mehrseitigen Verwahrungsanordnung


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