Altlastenbeseitigung - Störerauswahl: Berücksichtigung des Streits um die Gesamtrechtsnachfolge in eine abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit
Ist ein Rechtsanwalt sich selbst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, kann ihm die gesetzliche Vergütung nach §§ 45 Abs.1, 49 RVG nicht deshalb versagt werden, weil er mit sich selbst ke ...