OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2010 - 9 A 94/09
Fundstelle
openJur 2011, 75348
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1. Der Kommune steht bei der Errichtung und Ausgestaltung einer Anstalt des öffentlichen Rechts gem. § 114a Abs. 1 Satz 1 GO NRW ein weites Organisationsermessen zu.2. Bei dem Begriff "wichtiges Inter ...


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