LG Krefeld, Urteil vom 24.02.2010 - 2 O 346/09
Fundstelle
openJur 2011, 73796
  • Rkr:

1. Der Beschluss der Gläubigerversammlung, mit der sie die gerichtliche Unwirksamkeitsanordnung nach § 35 Abs. 2 Satz 3 InsO beantragt, kann unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 1 InsO angefochten ...


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