Zuweisung Betriebsverlagerung Verwaltungsakt unmittelbare Rechtswirkung nach außen Nennung teilweise falscher Rechtsgrundlagen
Mitbestimmung bei Versetzung; Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen; rückwirkende Genehmigung einer Regelungsabrede
1. Der Arbeitgeber ist nach §§ 93, 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG in jedem Fall einer Stellenbesetzung nach entsprechender Aufforderung durch den Betriebsrat zur internen Ausschreibung verpflichtet. Das gilt ...