FG Köln, Urteil vom 13.05.2009 - 13 K 1501/07
Fundstelle
openJur 2011, 62767
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Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht; Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2001; Vorsteuerabzug bei steuerfreien Ausgangsumsätzen; Keine unzulässige Klageänderung


Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht; Änderung der Verhältnisse; Steuerbefreiung der Umsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; Abgrenzung zur rechtsfehlerhaften Beurteilung


Berufung auf eine Vorschrift des sekundären Europarechts als Änderung der Verhältnisse i.S.v. § 15a UStG.


Steuer- und Abgabenrecht Öffentliches Recht
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