Einräumung von Sondernutzungsrechten; bauliche Veränderungen am Gartengrundstück WEG §§ 10, 15, 22 1) Auch die Begründung einer rein schuldrechtlichen Berechtigung zur Sondernutzung des gemeinschaftl ...
Der Bürge kann sich nicht auf das VerbrKrG bzw. die entsprechenden verbraucherschützende Normen des BGB berufen, weil der Bürgschaftsvertrag kein Kredit ist und der Bürge keinen Kredit erhält. Anders ...
Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags: Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung