OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2007 - 10 A 3914/04
Fundstelle
openJur 2011, 52135
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 4 K 4758/02

Festsetzung einer gebietsbezogenen Verkaufsflächengrenze im Bebauungsplan


Bauvorbescheid zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes


Bauvorbescheid; Einzelhandelsbetrieb; großflächiger Einzelhandel; Lidl; Erweiterung; Verkaufsfläche; Geschossfläche; Bakeoff; Backvorbereitung; Pfandraum; Verkaufsflächenerweiterung; Bebauungsplan; Unwirksamkeit; Abstandsliste; Positivliste; planerische Feinsteuerung; Gewerbegebiet; Gemengelage


Interkommunales Abstimmungsgebot; Lebensmittelvollsortimenter; Verkaufsfläche; Bauleitplanung; Planreife; Bekanntmachung; Verträglichkeitsgutachten; Auswirkungen; städtebauliche Auswirkungen; Umsatzverteilung; 10-Prozent-Kriterium; Nachversorgung; Zentrale Versorgungsbereiche; Wettbewerb; Schwell


Vorläufiger Rechtsschutz; schädliche Bodenveränderung; Anordnung einer Detailuntersuchung; hinreichender Verdacht; Bestimmtheit der Anordnung


Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes; Gemengelage; Einfügen;Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche


Niedersächsisches OVG

Lebensmittelmarkt an einer Ausfallstraße


Niedersächsisches OVG

Ein großflächiger Markt in Innenstadtnähe wirkt sich (nur dann) schädlich aus, wenn die Umsatzeinbußen mehr als 10 % betragen.


Bebauungsplan, Unwirksamkeit, formaler Mangel, Ausfertigung, Satzungsbeschluss, Bekanntmachung, Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Großflächigkeit, Prognoseentscheidung, schädliche Auswirkungen, zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgung, städtebauliches Entwicklungskonzept, Einzelhandelskonzept,


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