Eine belegärztliche Sonderbedarfszulassung nach § 103 Abs 7 SGB V kann entzogen werden, wenn sich herausstellt, dass die belegärztliche Tätigkeit nur pro forma ausgeübt wird und gegenüber der vertrags ...
Vertragsärztliche Versorgung - Streit um Praxisfortführung durch ein MVZ - sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Zulassungsausschuss