Ein beabsichtigter Praxisschwerpunkt -Schmerztherapie- kann keine Sonderbedarfszulassung nach § 24 Satz 1 BedarfsplRL-Ä begründen.
Die Versorgungssituation in einem Planungsbereich kann anhand einer Einwohner/Arzt-Relation in den übrigen Planungsbereichen eines KV-Bezirks bewertet werden. Bei einer landesdurchschnittlichen Relati ...
1. Der Begriff "dauerhaft" in Nr. 24 BedarfsPlRl-Ä unterliegt gleichfalls dem Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien. Es handelt sich um eine Prognose, ob das Versorgungsdefizit mehr als nur vorü ...