Keine Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG bei bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der gesetzlichen Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG
Auslegung des § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG 1991: Wegfall des Freibetrags bereits bei Veräußerung oder Übertragung ins Privatvermögen nur einer einzelnen wesentlichen Betriebsgrundlage
Anwendungsbereich des § 160 AO - Ermessen, wenn Hintermänner der ausländischen Domizilgesellschaft bekannt sind - kein Wahlrecht zwischen Kürzung der Betriebsausgaben beim Zahlenden und Inanspruchnahme des Zahlungsempfängers
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Überprüfung der Entfernungsangaben des Steuerpflichtigen mit Hilfe von Internet-Routenplanern - Anzahl der Fahrtage - "Völklinger Kreis" ist kein Berufsverband
Lohnsteuerhaftung, wenn eine nach steuerrechtlichen Vorschriften gebotene Steuerzahlung gleichzeitig eine nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften der §§ 130 ff. InsO anfechtbare Handlung darstellt?
Steuerfahndungsprüfung hemmt auch eine bei Prüfungsbeginn noch nicht angelaufene Festsetzungsfrist
Dinglicher Arrest - Überleitung des Arrestverfahrens in das Vollstreckungsverfahren - Rechtsschutz
Ausschlussfrist: Anforderungen an einen Fristverlängerungsantrag