Oberlandesgericht Köln
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Zur Rüge, das Tatgericht habe einen Antrag auf Durchführung einer Befundprüfung gemäß § 39 Abs. 1 MessEG übergangen.


Zur Aufklärungspflicht im Falle sich angeblich aus der xml-Datei ergebenden Unregelmäßigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan Speed FM1.