Oberlandesgericht Düsseldorf
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§§ 875, 889, 1090 BGB; § 145 Abs. 2 InsO 1. Auch der Schuldner selbst kann Rechtsnachfolger im anfechtbaren Erwerb werden. Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 145 Abs. 2 InsO setzt nicht die Vollübe ...


Leitsätze: 1. Zu der Frage der Erforderlichkeit eines Schadenersatzbetrages, der auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrages berechnet wird. 2. Eine antizipierte Schadenminderungspflicht in ...