Besucheranschrift | Königswall 8, 32423 Minden |
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Freistellungstage statt tarifliches Zusatzgeld
Anwendbarkeit des KSchG, gemeinsamer Betrieb, unternehmerische Zusammenarbeit, wirtschaftliche Verflechtung, böswilliges Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs.
Stufenklage auf Erteilung einer Auskunft über die Voraussetzungen der Zielerreichung eines Verkaufsbonusplan sowie Auszahlung der sich ergebenden Beträge
Ende des Arbeitsverhältnisses durch die Möglichkeit des Bezugs einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236 b SGB VI?
Geltungsbereich des MTV Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW - Anwendung auf den Gastronomiebereich einer Bade- und Saunalandschaft.