Schlusserbe, Ersatzerbe
Zustellungsurkunden, mit denen die Zustellung der Klageschrift bzw. eines Versäumnisurteils belegt worden sind, begründen als öffentliche Urkunden so lange den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsac ...
Schlusserbe, Ersatzerbe
Zur Haftung des Telefonanschlussinhabers für die Nutzung von Mehrwertdiensten durch seine minderjährigen Kinder. Vergleiche Hinweisbeschluss des LG Münster vom 11.03.2015 -03 S 191/14-