Verwaltungsgericht Lüneburg
1232 Entscheidungen

Zwangsweise gegen einen Beamten verfügte Teilzeitbeschäftigung ist rechtswidrig, der Beamte ist rückwirkend besoldungs- und versorgungsrechtlich einem Vollzeitbeamten gleichzustellen.


Kostenbescheid für eine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Versammlung


Zum Verwaltungskostenbeitrag für Studierende in Höhe von 100 DM


Kein Anspruch auf Widerruf einer bereits gewährten Altersteilzeit wegen schulischer Unterversorgung


Sachschadensersatz für ein Handy, das einer Lehrerin während des Unterrichts gestohlen wurde


Befristete Duldung eines abgelehnten Asylbewerbers wegen ärztlich festgestellter Selbstmordgefährdung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes


Feststellung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, dass Widerruf der Bestellung zum öffentlich vereidigten Sachverständigen rechtswidrig war


1. Eine "Regimeentscheidung" nach § 124 Abs. 1 BauGB hat keine Auswirkungen auf den straßenausbaubeitragsrechtlichen Einrichtungsbegriff. 2. Trotz funktioneller Abhängigkeit kann eine weniger als 100 ...


Eine Zwangsteilzeit nebst Besoldungskürzung ist ohne Zustimmung des betroffenen Beamten rechtswidrig


Zwangsteilzeit einer Lehrerin und Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen Ermessensreduzierung auf Null