Persönliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst im Lichte des Grundgesetzes
Ausländerrecht, Kostenerstattung
Sozialhilfe, Heimkosten
Zweckgleichheit von Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds
Sozialhilfe, AiP keine dem Grunde nach dem BaFöG förderungsfähige Ausbildung
Anerkennung als Flüchtling (Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG) für einen afghan . Asylbewerber
Eingliederungshilfe für Schulbegleitung
kein Abschiebungshindernis für Homosexuelle
Zwangsweise festgelegte Einstellungsteilzeit bei Lehrern