1. Zustandekommen des Vertrages bei Internet-Auktion. 2. Keine Anwendung der Regeln des "Geschäftes für den, den es angeht" auf der Verkäuferseite einer Internetauktion
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Entscheidung auf Feststellung der Erledigung, wenn zuvor die Hauptforderung einschließlich Zinsen und Kosten vollständig beglichen wurde.
Pflichten des Internetproviders bei der Abrechnung von Mehrwertdiensten
Zwangsversteigerungsverfahren: Verzinsung der übertragenen Forderung gegen den Ersteher
Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch Benennung des biologischen Erzeugers eines Kindes
Einstweilige Verfügung gegen eine Telekommunikationsanbieter auf Einrichtung eines Telefonanschlusses