Amtsgericht Lüneburg
8 Entscheidungen

1. Zustandekommen des Vertrages bei Internet-Auktion. 2. Keine Anwendung der Regeln des "Geschäftes für den, den es angeht" auf der Verkäuferseite einer Internetauktion


Kein Rechtsschutzbedürfnis für Entscheidung auf Feststellung der Erledigung, wenn zuvor die Hauptforderung einschließlich Zinsen und Kosten vollständig beglichen wurde.


Pflichten des Internetproviders bei der Abrechnung von Mehrwertdiensten


Zwangsversteigerungsverfahren: Verzinsung der übertragenen Forderung gegen den Ersteher


Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch Benennung des biologischen Erzeugers eines Kindes


Einstweilige Verfügung gegen eine Telekommunikationsanbieter auf Einrichtung eines Telefonanschlusses


Telekommunikationsrecht Zivilrecht
§ 46 TKG