Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Verfassungsgerichtsbarkeit
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VerfG Greifswald: Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das Sondervermögen "MV-Schutzfonds" überwiegend zurückgewiesen - keine Entäußerung des Budgetrechts durch den Landtag, zudem teilweise fehlende Antragsbefugnis - allerdings Verletzung von Abgeordnetenrechten durch Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in Haushaltsfragen auf den Finanzausschuss sowie du


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Die Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte durch § 18 Abs. 1 Satz 1 GlG M-V verstößt nicht gegen das Verbot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG in Verbin ...


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1. Die haushaltsrechtlichen Vorgaben der Landesverfassung begründen für Abgeordnete des Landtages nicht aus sich heraus eigene Rechte. Allerdings folgt aus Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 61 Abs. 2 LV dere ...


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